Mittwoch, 07.12.2005
Je früher, desto besser: Für Azubis sind monatliche Beiträge geringer
Die Gründe, weshalb man seinen Job nicht mehr ausüben kann, sind vielfältig. Worauf muss man beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Thomas Dambier von der Redaktion ?Finanztest?, Erwin Bohrt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung Bund beantworteten die Fragen der Leser. Hier eine Auswahl.
Frage: Was bedeutet denn überhaupt Erwerbsminderung nach dem Gesetz?
Antwort: Es wird zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente unterschieden. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit mindenstens drei, jedoch nicht mehr als sechs Stunden täglich unter den ?üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes? erwerbstätig sein kann. Wer nicht mehr in der Lage ist, wenigstens drei Stunden täglich in jeglicher Tätigkeit zu arbeiten, ist im gesetzlichen Sinne voll erwerbsgemindert.
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Frage: Was bedeutet denn überhaupt Erwerbsminderung nach dem Gesetz?
Antwort: Es wird zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente unterschieden. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit mindenstens drei, jedoch nicht mehr als sechs Stunden täglich unter den ?üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes? erwerbstätig sein kann. Wer nicht mehr in der Lage ist, wenigstens drei Stunden täglich in jeglicher Tätigkeit zu arbeiten, ist im gesetzlichen Sinne voll erwerbsgemindert.
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